Die bislang einzelnen Bürgerinitiativen auf dem Weißenburger Jura schließen sich  zusammen und fordern von den Kommunen ein gemeinsames Vorgehen bei der Planung von Windparks auf dem Jura. Immer wieder fordern sie eine gemeinsame Aufstellung von WKAs im Raitenburger Forst: Doch die Gemeinden Burgsalach und Bergen bestehen trotz eines juristisch belastbaren Angebotes der Gemeinde Raitenbuch und trotz der teils  massiven Protesten direkt betroffener Anwohner weiterhin auf eigenen Windparks unverschämt nahe an den Dörfern.
Im wirklich heißen Sommer 2014 demonstrieren erstaunlich viele Bürgerinitiativen aus ganz Bayern vor der Münchner Staatskanzlei. Die 10H Regelung durch Herrn Ministerpräsident Seehofer kommt schließlich doch zur Anwendung. Bild rechts: Gerlinde Bauer aus Burgsalach erläutert Herrn Minister Spänle anläßlich der Unterschriftenübergabe die besondere Problematik der Investoren-freundlichen Genehmigungen auf dem Jura.
Im Winter 2016 lösen die Pläne der Gemeinde Bergen heftige Proteste aus: Genau am Alptrauf, also extrem weithin sichtbar, soll ein Vorranggebiet mit 25 Hektar entstehen. (Frage: Geht es wirklich nur um zwei Anlagen?) Protestierende Bürger aus allen umliegenden Dörfen, sogar aus Heideck, zeigten Ihren Unmut über die 217 m hohen Anlagen mit ihren Plakaten überaus deutlich.
2008 richtet Nennslingen ein sogenanntes Ratsbegehren zwecks Errichtung zweier Anlagen zwischen Nennlingen und Wengen aus. Überraschenderweise geht dieser Bürgerentscheid etwa 2 : 3 gegen das Vorhaben aus. Wir finden Meßfehler und Ungereimtheiten im sogenannten “Markert- gutachten”, der offiziellen Planungsgrundlage. Es muß mehrmals nachgebessert werden. Spätere Versuche an anderen Stellen, etwa dem sogenannten “Kaplansteig” oder der “Bärenhecke”, Anlagen durch zu bringen, scheitern. So ist bislang Nennslingen windradfrei, was bei der heutigen Verspargelung auf dem Jura ein Segen ist.
Völlig überraschend wird WK60 (Bergen) in der Sitzung vom 2.3.16 vom Regionalverband einstimmig gekippt. Zu heftig sind wohl die Widerstände von allen Seiten. Herr BGM Röttenbacher verläßt wortlos den Sitzungssaal. Zum ersten Mal erhalten dort Begriffe wie “sensible Natur” und “Landschaftsschutz” besonderes Gewicht. Normalerweise sind das völlig belanglose, sogenannte weiche “Faktoren”, die versierten Investoren nur ein müdes Lächeln hervorlocken.
Unser Blick in Zukunft des Weißenburger Jura’s war zu unserem allergrößten Bedauern gar nicht so falsch: Es gab damals schon politische Vorzeichen, daß der gesamte Jura “geopfert” werden sollte, um andere, wertvollere Regionen freizuhalten. Doch noch konnnte sich 2006 kaum jemand dieses unwirkliche Scenario so richtig vorstellen.
Besonders problematisch waren und sind die Lärmberechnungen zwischen den Dörfern Indernbuch,  Oberhochstatt und Burgsalach. Schon bei 7 Anlagen waren die Grenzwerte erreicht, trotzdem kommen  noch 9 weitere Anlagen dazu. Das führt auch dazu, dass mehrere Anlagen nachts abgeschaltet werden  müssen. Ein von uns beauftragter Gutachter fand heraus, dass die offiziellen Berechnungen fehlerhaft  waren. Erstaunlicherweise hatte dieser Nachweis bei weiteren Genehmigungen keine Relevanz, die  Windräder wurden gebaut. Gerichtliche Klagen von drei Bürgern wurden abgewiesen. 
Ganz große Aufregung in Eichstätt: Am 20.4.18 stehen sich zwei un- versöhnliche Parteien gegenüber. Einerseits die Befürworter von WKAs um jeden Preis und andererseits ein paar Dutzend Bürgerinitiativen aus ganz Bayern pro Erhalt der 10H-Regel. Die Polizei trennte nach heftigen Wortgefechten die Kontrahen- ten mit Hilfe eines “Niemandlandes” Nach der kommenden Landtagswahl in Bayern wird diese bundesweit einmalige Abstandsregel, eingerichtet zum Wohle der Anwohner, wohl fallen.
Ein besonders trauriges Kapitel in der Geschichte der Wind- kraft, ist der Vogelschutz. Es gibt keine Institution, die einen strikten Schutz vor den Rotoren garantieren möchte. Das Naturschutzgesetz ist der unerheblichste Faktor im Geneh- migungsverfahren eines Windparkes. Insbesondere der bei uns heimische rote Milan ist arg ge- fährdet. Man geht  im Jahres-Schnitt von 3 - 5 getöteten Greifvögeln und WKA aus. Immer wieder werden mutwillig angeschoßene Greife gefunden (Sportplatz Wengen 2016), oder Horstbäume gefällt. So erreichen die Naturschutzgesetzte in Natura das Gegenteil von dem, was gedacht war. Der “Ablösepreis” eines Horstes im Vorranggebiet soll um die 10.000 € liegen. Auch das neue, strengere Vogelschutz-Gesetz in bestimm- ten 5 km Quadranten (Nennslingen, Thalmässing) wird letztendlich diesen Niedergang nur beschleunigen. Be- sonderer Hohn: Weder Weißenburg noch Roth  haben von dieser Neuregelung gehört, bzw. glauben sich nicht betroffen. Unser Bild zeigt einen zerfetzten Falken - oder unsichtbar das Gegengewicht von ca. 1000 Mäusen pro Jahr. Da muß dann halt zukünftig Chemie ran...